Der Weg zu uns - Verlauf des Verfahrens bis zum Einzug

  • Aufnahmewunsch:
    Die Jugendlichen selbst, die Eltern, das Jugendamt, andere sozialpädagogische Einrichtungen oder andere Personen fragen nach einem freien Platz im Jugendwohnhaus an.

  • Vorentscheidung:
    Die Vorentscheidung zur Aufnahme wird möglichst gemeinsam mit dem/der Jugendlichen, dem Fachdienst des jeweiligen zuständigen Jugendamt und den Eltern getroffen.

  • Vorgespräch:
    Um einerseits einen ersten, persönlichen Eindruck zu bekommen und eine Entscheidungshilfe zu erhalten, ob der/die Jugendliche für ein Leben in der Wohngemeinschaft geeignet scheint und die nötige Motivation zur Eingliederung mitbringt und auch andererseits um den Bewerber/der Bewerberin das Jugendwohnhaus vorzustellen, findet ein Vorgespräch in unserer Einrichtung statt. Möglichst wollen wir dabei auch mit den Eltern über die gegenseitigen Erwartungen hinsichtlich der Betreuung sprechen.

  • Aufnahme:
    Die Eltern oder der/die jungen Erwachsenen selbst stellen beim zuständigen Jugendamt den Antrag auf Hilfe zur Erziehung, das Jugendamt beantragt die Aufnahme im Jugendwohnhaus und bereitet den Hilfeplan vor. Es sorgt für die nötigen Unterlagen.

  • Probezeit:
    Die Probezeit wird nach individuellen Vereinbarungen festgelegt.

  • Ausschlusskriterien:
    Im Jugendwohnhaus werden keine Jugendlichen aufgenommen, bei denen eine akute Alkohol- oder Drogenabhängigkeit vorliegt. Weiterhin kann eine Aufnahme nicht zustande kommen, wenn hinsichtlich der Erziehungsziele mit den Personensorgeberechtigten keine Einigkeit erreicht wird.